
KOCHFABRIK
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINIGUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die von der Kochfabrik angebotenen Leistungen, wie z.B. die Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Partyzubehör und die Vermittlung von eigenen als auch fremden Dienstleistungen und Waren, die der Kunde zuvor bei der Kochfabrik bestellt hat.
Die Kochfabrik liefert ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind nur
wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart worden sind.
2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt in der Regel durch die schriftliche Annahme (wobei auch eine Annahme durch Telefax oder Email der Schriftformerfordernis genügt) eines zuvor von der Kochfabrik unterbreiteten schriftlichen Angebots. Änderungen der Bestellung stellen ein neues Angebot dar und bedürfen der Schriftform und der zusätzlichen schriftlichen Annahme durch die Kochfabrik.
Angebote der Kochfabrik sind stets freibleibend.
Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
3. Lieferung
Der Kunde kann je nach Vereinbarung die Leistung selbst abholen oder Lieferung an einen zu vereinbarenden Ort wünschen.
Ist Lieferung gewünscht, so erfolgt die Auslieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Bei jeder Lieferung muss mit verkehrs- oder witterungsbedingten Zeitverschiebungen gerechnet werden, die selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflusst werden kann. Kommt es zu einer derartigen Zeitverschiebung, hat der Kunde keine Ansprüche gegen die Kochfabrik, wenn die Zeitdifferenz nicht mehr als sechzig Minuten beträgt. Beträgt die Zeitdifferenz mehr als sechzig Minuten, hat der Kunde nur dann einen Anspruch, wenn die Kochfabrik die Zeitdifferenz nach § 276 BGB zu vertreten hat.
Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen, auf der Durchschrift der vom Auslieferpersonal ausgehändigten Quittung bzw. Rechnung.
Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit sich die Kochfabrik zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Für besonders aufwendige Gegebenheiten am Lieferort, behält sich die Kochfabrik die Berechnung einer Mehraufwandspauschale zu.
Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Warmhaltegeräten und Platten. Diese werden nach Vereinbarung am Folgetag von der Kochfabrik abgeholt. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, wird eine erneute Anfahrtsgebühr nach Ziffer 4. fällig. Auch behält sich die Kochfabrik Schadensersatzansprüche vor.
Leihware die mit Getränken und Speisen in Kontakt war, ist aufgrund hygienischer Bestimmungen grob vorgereinigt zurückzugeben. Die Kochfabrik behält sich vor, Reinigungskosten für nicht grob vorgereinigte Leihware in Rechnung zu stellen. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für die Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
Sollten saisonbedingte Waren nicht erhältlich sein, ist die Kochfabrik berechtigt, die jeweilige Speise / Zutat durch ein gleichwertiges Produkt zu ersetzen.
4. Zahlung
Bei Lieferung der Ware / Dienstleistung wird diese zur Zahlung fällig. Die Kochfabrik übergibt am Lieferungstag die Rechnung für die erbrachten Leistungen und erhält die Zahlung von dem Kunden in bar. Geht die Rechnung erst nach dem Lieferungstag dem Kunden zu, so hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen bar oder auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so schuldet er der Kochfabrik vom Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Zinssatz acht Prozent über Basiszins.
Der dem Kunden bei der Bezahlung übergebene Beleg, ist gleichzeitig Lieferschein und Rechnung. Hier quittiert der Kunde auf der Durchschrift, den ordnungsgemäßen Erhalt der Waren.
Erfolgt die Lieferung durch die Kochfabrik, so wird eine Lieferpauschale berechnet und in der Rechnung ausgewiesen und zwar bei einer Anfahrtstrecke von
a) 10 km EUR 25,-pro An- und Abfahrt
b) 10-20km EUR 35,- pro An- und Abfahrt
c) 20 km EUR 45,- pro An- und Abfahrt
Bei Veranstaltungen mit einem Auftragsvolumen von EUR 2000 hat der Kunde nach gesonderter Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Auftragssumme in Höhe von 50% zu zahlen. Die restliche Zahlung erfolgt nach Abs. 1.
Erfolgt die Zahlung nicht vertragsgemäß und kommt es aufgrund dessen zu einer Mahnung durch die Kochfabrik, so hat der Kunde EUR 2,50 pro Mahnung an Mahngebühren zu zahlen.
5. Stornierung
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall haftet der Kunde bei einem Rücktritt von vierzehn Tagen oder weniger von der
Veranstaltung mit 35% der Bruttoauftragssumme, bei weniger als 7 Tagen in Höhe von 65%, bei weniger als drei Tagen in Höhe von 85% und am Veranstaltungstag in Höhe von
100% der Nettoauftragssumme.
6. Mängel
Die Ware ist vom Kunden bei Empfang zu prüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, ggf. telefonisch zu melden, um für Abhilfe sorgen zu können. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
7. Schadensersatzpflicht
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Kochfabrik wegen Mangelhaftigkeit der Ware oder Verletzung einer Vertragspflicht sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Kochfabrik oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und nicht bei grobem Verschulden und/oder Vorsatz.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
9. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen
ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und
wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.